SfB-Wochenbericht Nr. 02/2019
Presseschau
Sehr geehrte Damen und Herren,
erinnern Sie sich an unseren Beitrag „Die Hellseher“ vom 03.02.2019? Da ging es um die Berichterstattung vom ersten Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Mercedes Benz Bank.
Wir bezogen uns in diesem Beitrag auf eine Veröffentlichung von Focus-Money, die repräsentativ für insgesamt neunzehn weitere Veröffentlichungen des Tages zum gleichen Thema ist. Die „Andeutungen“ des Vorsitzenden Richters wurden in diesen Publikationen weitestgehend als endgültiges Urteil interpretiert.
Danach soll der Schutzgemeinschaft für Bankkunden die Qualifikation zur Klage abgesprochen werden. Man stelle sich vor: Eine Schutzgemeinschaft, die in diesem Jahr ihr zwanzigjähriges, erfolgreiches Bestehen feiert! Eine Schutzgemeinschaft, die in diesen zwei Jahrzehnten immer wieder erfolgreich, bis hin zum Bundesgerichtshof, die Interessen der Bankkunden vertrat! Einem Teil der Mitglieder soll die Zugehörigkeit zu ihrer Schutzgemeinschaft plötzlich und unerwartet aberkannt werden. Der Schutzgemeinschaft soll damit die Satisfaktionsfähigkeit abgesprochen werden.
Doch nun geschieht das Unvorstellbare: Eine der neunzehn Zeitungen recherchiert gründlich. Die Stuttgarter Zeitung ist es, die beim Oberlandesgericht Stuttgart nachhakt. So kommt dann ans Tageslicht, dass der Vorsitzende Richter infolge seiner engen persönlichen Bindung zu einem leitenden Juristen des Daimler-Konzerns möglicherweise als befangen gilt. Wie die Zeitung berichtet, vertritt der Richter jedoch die Auffassung, dass diese Information für den vorliegenden Prozess nicht relevant sei.
„An sich ist nichts weder gut noch böse, das Denken macht es erst dazu“, ließ bereits Shakespeare seinen Hamlet sagen. Von den erwähnten neunzehn Medien haben übrigens die restlichen achtzehn Medien bisher keine Notiz vom aktuellen Erkenntnisstand genommen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen! Bleiben Sie gesund! O.K.