SfB – Wochenbericht Nr. 04/2019
Presseschau
Sehr geehrte Damen und Herren,
kannten Sie das längste Wort der deutschen Sprache? Es bestand aus 63 Buchstaben und wurde leider abgeschafft, „Die Welt“ berichtete am 03.06.2013 darüber: es hieß Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz und stammte aus dem mecklenburg-vorpommerischen Landesrecht. Selbst die Kurzbezeichnung „RkReÜAÜG“hatte einen gewissen Charme . . .
Dagegen nimmt das Wort „Datenschutzgrundverordnung“ (DSGV) doch eher einen bescheidenen Platz ein. Aber immerhin, ein Wortungeheuer ist es dennoch. Das ist aber gut so, denn inhaltlich ist das Gesetz ja auch nicht ganz geheuer.
Als ich kurze Zeit nach dem Inkrafttreten der DSGV beim Hausarzt meines Vertrauens erschien, musste ich dem unterschriftlich bestätigen, dass ich mit der Führung einer Patientenakte einverstanden sei. „Das war doch schon immer so, das geht doch auch gar nicht anders . . . “, „Ja schon, aber jetzt können sie selbst darüber entscheiden, ob sie mit der Speicherung ihrer persönlichen Daten einverstanden sind.“ Die Demokratie ist doch etwas Schönes, dachte ich so und fragte: „Und was, wenn ich nicht einverstanden bin?“ „Dann können wir sie nicht behandeln.“ Eigentlich konnten wir es doch mit dem alten Zustand bewenden lassen?
Die Geschichte ist aber damit noch nicht zu Ende. Wussten Sie, dass in der EU eine „ePrivacy-Verordnung“ (e-Privacy-VO) vorbereitet wird, die „nicht vor 2022“ in Kraft treten soll?
„Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche wird die neue Verordnung gravierende Auswirkungen haben, da von ihrem Anwendungsbereich nahezu jede Form der elektronischen Kommunikation erfasst wird.“
Für die Bezeichnung „e-Privacy-VO“ wünsche ich mir allerdings ein schönes deutsches Wort mit mindestens 63 Buchstaben. Weil doch die englische Sprache nach dem Brexit nicht mehr zeitgemäß sein wird.
Ihnen wünsche ich einen schönen Sonntag, lassen Sie sich’s nicht verdrießen! O.K.