SFB – Wochenbericht Nr. 05/2020
Presseschau
„Volk und Knecht und Überwinder,
Sie gesteh'n, zu jeder Zeit:
Höchstes Glück der Erdenkinder
Sei nur die Persönlichkeit.“
[Goethe]
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie sich auch schon einmal darüber gewundert, dass Ihnen die Einzahlung von Bargeld in „Ihrem“ Kreditinstitut niemals mehr durch die Unterschrift eines Bankangestellten quittiert wird? Es gab mal eine Zeit, da hingen, für jeden Besucher deutlich sichtbar, die Unterschriftsproben der zeichnungsberechtigten Bankmitarbeiter aus. Der Kunde hatte somit die Möglichkeit, die Echtheit der Empfangsquittung zu prüfen.
Das gibt es schon lange nicht mehr. Jetzt können Sie Ihren Einzahlungsbeleg mit einem Datumsstempel versehen lassen, bzw. im Selbstbedienungsmodus selber stempeln. Ein Beweis für die rechtmäßige Einzahlung ist das eigentlich nicht. Oder?
Im vergangenem Jahr wurde mit der PSD2 (Payment Services Directive2 – die neue Zahlungsdiensterichtlinie) die „starke Kundenauthentifizierung“ eingeführt. Der Bankkunde muss sich dabei einem starken Authentifizierungsaufwand aussetzen. Umgekehrt aber hat der Kunde kaum eine Möglichkeit, eine Authentifizierung der Bank, sowie der sogenannten Zahlungsauslösedienste oder Kontoinformationsdienstleister vorzunehmen. Das Vertragsverhältnis erscheint hier schon recht asymmetrisch. (genauere Informationen zu PSD2 erhalten Sie bei der Deutschen Bundesbank - Die Begriffe „Drittdienstleister“ oder „Zahlungsauslösedienstleister“ sind bei „Häufig gestellte Fragen . . .“ beschrieben)
Bleiben Sie authentisch! Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen! O.K.