SfB – Wochenbericht Nr. 10/2019

Presseschau

Nach Golde drängt, 
Am Golde hängt
Doch alles. Ach wir Armen!

[Faust I]

Sehr geehrte Damen und Herren,

da gab es am 27. März eine bemerkenswerte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Es ging um den Annahmezwang von Bargeld, wie im § 14 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbankgesetzes festgeschrieben: 

Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."

(Wir machten mit unserer Meldung vom 02.04.2019; „Bargeld-Annahmezwang“ darauf aufmerksam)

Auslöser war die Klage des Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring, der seit Jahren versucht, seinen Rundfunkbeitrag in bar zu zahlen.Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun am 27. März, das Verfahren auszusetzen, um den Fall erst einmal dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. 

Zu meiner Verwunderung fand diese Entscheidung des BVerwG in den Medien bisher kaum Beachtung, obwohl die Tragweite dieser Frage so offensichtlich ist.

Für weitere Details des Problembereichs „Bargeld“ empfehle ich Ihnen die Internetseite von Norbert Häring, in der es um die Infragestellung des Bargeldes, bzw. um die Behinderung einer Nutzung des Bargeldes geht. Als guter Kosmopolit wählte er für diese Seite den Namen „BargeldChallenge“. Möglicherweise finden Sie an seinen Vorschlägen zum Umgang mit Bargeld Gefallen!

Erwähnenswert bleibt noch, dass die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mit den Aussagen der Vorinstanzen im Einklang stand. Womit sich die Bargeldverfechter schon eine berechtige Hoffnung auf ein gutes Ende dieser Auseinandersetzungen machen können.

Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen. Bleiben Sie fröhlich! O.K.