SFB – Wochenbericht Nr. 16/2020

Presseschau

„Es ziemt dem Untertanen nicht, die Handlungen 
des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner 
beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkel- 
haftem Übermute ein öffentliches Urteil über die  
Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen . . . 

[Rochus von Rochos, 15. Jan. 1838]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meinungsfreiheit ist manchmal recht anstrengend, verpflichtet sie doch schließlich zur eigenen Meinungsbildung. Da gab es am Dienstag ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, in dem die Beschlüsse der EZB zum Anleihekaufprogramm für kompetenzwidrig erklärt wurden. Bundestag und Bundesregierung hätten durch „ihr tatenloses Zusehen“ Grundrechte verletzt (Quelle dazu lt. Handelsblatt vom 05.05.2020).

Nun ist doch anzunehmen, dass das Deutsche Bundesverfassungsgericht nur Recht für Deutschland, nicht aber für die gesamte Europäische Union sprechen kann, zumal im Dezember 2018 durch den Europäischen Gerichtshof das Anleihekaufprogramm für rechtmäßig befunden wurde. Und was sagt die Repräsentantin der EZB, Frau Lagarde? „Die EZB will sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht von ihrem Kurs abbringen lassen“ (Quelle: Reuters vom 07.05.20).

Ging es da nicht vorzeiten unseren Ahnen besser? Die brauchten sich gar nicht erst eine eigene Meinung zu bilden. Lassen Sie es sich nicht verdrießen! Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen – bleiben Sie gesund! O.K.