SFB – Wochenbericht Nr. 21/2019
Presseschau
Daran erkenn´ ich den gelehrten Herrn!
Was ihr nicht tastet, steht euch meilenfern;
Was ihr nicht faßt, das fehlt euch ganz und gar;
Was ihr nicht rechnet, glaubt ihr, sei nicht wahr;
Was ihr nicht wägt, hat für euch kein Gewicht;
Was ihr nicht münzt, das, meint ihr, gelte nicht.
(Faust II)
Sehr geehrte Damen und Herren,
erinnern Sie sich noch an die beeindruckende Beharrlichkeit, mit der Norbert Häring, namhafter Wirtschaftsjournalist, in jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch staatliche Behörden kämpfte?
Das (vorläufige) Ende dieser unendlichen Geschichte bestand im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.03.2019; 6 C 6.18, wonach es sich zunächst erforderlich machte, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten.
Inzwischen hat Norbert Häring unter dem Datum 06.06.19 auf seiner Internetseite die „erfreulich klaren Sätze im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes“zitiert und kommentiert. Allen Interessenten am Thema sei diese Lektüre empfohlen; der Balanceakt zwischen nationalem Recht und EU-Recht ist spannend. Wir können den zuständigen Richtern nur ein gehöriges Maß an Weisheit für die Entscheidungsfindung wünschen.
Letztlich geht es nicht nur um die Zukunft des Bargeldes. Betrachtet man die gegenwärtige Aufregung um die Kryptowährung „Libra“, so scheint die Grundsatzfrage dort ebenso einfach zu sein:
§14 Abs. 1 Satz 2 BbankG: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“
Artikel 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV: „Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.“
(BbankG = Gesetz über die Deutsche Bundesbank – nicht amtlich)
(AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist neben dem Vertrag über die Europäische Union einer der Gründungsverträge der Europäischen Union. Zusammen bilden sie die primärrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU.)
Sind diese Aussagen richtig oder falsch?
Wenn auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind, dann kann es kein weiteres unbeschränktes Zahlungsmittel geben. Weder Giralgeld noch Libra. Immer vorausgesetzt, dass der Satz vom ausgeschlossenen Dritten gilt.
Da ist es doch sehr schön, dass es kluge Leute gibt, die (hoffentlich) das Richtige tun werden!
Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen! Bleiben Sie gesund! O.K.