SFB – Wochenbericht Nr. 26/2020
Presseschau
„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mittlerweile sind mehr als 100 Jahre vergangen, seit der legendäre „rasende Reporter“, Egon Erwin Kisch, an der Frage grübelte, warum wohl „in der Presse nicht die wichtigen, sondern die belanglosen Begebenheiten erscheinen“. Eine Antwort scheint es nicht zu geben. Wichtige Begebenheiten werden zwar erwähnt, jedoch ohne die gebührende Aufmerksamkeit einzufordern.
Da gab es am 04. 07. 2020 eine Kolumne im Spiegel, die über das Urteil XI ZR 119/19 vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes berichtete (Wir machten in unserer Presseschau vom 06.07.20 unter dem Titel: „Ein Recht aufs Konto“ aufmerksam). Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV), der gegen die Deutsche Bank antrat.
Kurzum, die Entscheidung des BGH fiel zugunsten der wirtschaftlich schwachen Partei aus, Goliath muss sich den Sieg der Gerechtigkeit gefallen lassen. Ein Sieg der Menschenrechte, so schlicht und einfach – gleichzeitig so groß und mächtig.
Das Ereignis hätte mehr Beachtung in den Medien verdient, indes wollen wir über den Ausgang zufrieden sein und den Handelnden, dem VZBV und dem BGH, Danke sagen.
Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen! Bleiben Sie gesund! O.K.