SFB – Wochenbericht Nr. 34/2020

Presseschau

„Was Jupiter darf, ist dem Esel lange nicht erlaubt


Sehr geehrte Damen und Herren,

jedermann ist für sein Tun und Lassen selbst verantwortlich und hat die Folgen zu tragen. Sind diese Folgen in rechtlichen Vorschriften oder in sozialen Normen festgeschrieben, so sind sie ohne Ansehen der Person anzuwenden. Denn: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das steht im Artikel 3 (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundeszentrale für politische Bildung verbreitet diese Regelungen, so dass sie für jedermann zugänglich sind, z.B. im Internet.

Es könnte alles friedlich und harmonisch ablaufen, gäbe es nicht immer wieder Menschen, die sich zu Lasten der Gemeinschaft Sonderrechte anmaßen.

Sie haben sicher in unserer Presseschau vom 17.09.2020 den Beitrag mit dem Titel „Haften Wirtschaftsprüfer?“ gelesen, der sich auf einen Beitrag in der FAZ stützt. Danach hat sich nun „ein führender Investmentbanker in ungewohnt klaren Worten für Konsequenzen für die Wirtschaftsprüfer ausgesprochen.“ Ein Wirtschaftsprüfer solle die Haftung für seine Arbeit übernehmen, „das sei bislang nicht ausreichend geklärt“. 

Jede Kassiererin im Supermarkt haftet für ihre Kasse, jeder Verkehrsteilnehmer haftet für seine Unaufmerksamkeiten. Ernst und Young, ein „global operierendes Netzwerk selbständiger und unabhängiger Unternehmer . . .“ haftet nicht. Das ist so ungeheuerlich, dass es nicht zu fassen ist. Die Krönung ist schließlich die Selbstdarstellung von E&Y. Interessieren würde mich in diesem Zusammenhang wahrhaftig, wie hoch das Honorar von E&Y für seine unbrauchbare „Dienstleistung“ war. Ob es die Firma „Drahtkarte“ noch begleichen konnte?

Lassen Sie es sich nicht verdrießen. Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen! O.K.