„Die Herrschenden müssen bewacht werden. Nicht die Beherrschten.“
Die am 18. September 1999 in Erlangen gegründete Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Banken und Finanzdienstleistern.
Kern unseres Schaffens ist der Schutz der Verbraucher vor unredlichen Banken und Finanzdienstleistern. Unsere beratende Aufgabe erfüllen wir durch die Verbreitung von Schriften, durch Vorträge und Versammlungen und durch die Einrichtungen von Beratungsstellen. Wir schützen vor Übervorteilung und warnen vor irreführenden Angaben in der Werbung.
Wir leisten umfangreiche Aufklärungsarbeit für Verbraucherinnen und Verbraucher und verfolgen verbraucherschutzwidrige Praktiken von Banken und Finanzdienstleistern unter anderem gerichtlich mit dem Ziel, diese entsprechend den Vorgaben der einschlägigen Europäischen Richtlinien abzustellen.
Profitieren Sie von unserer mehr als zehnjährigen Tätigkeit im Bereich des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes! Als Vollmitglied der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. erhalten Sie auf Wunsch unter anderem
Rechtsanwälte – Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Benedikt-Jansen, Dorst & Kar
Parkstraße 9, 35066 Frankenberg/Eder
Tel.: 06451 – 73710
Fax: 06451 – 737118
E-Mail: info@benedikt-jansen.de
Web: kapitalmarktrecht-fachanwalt.de
Die Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Mercedes-Benz Bank AG ist die erste Musterfeststellungsklage, die im Klageregister des Bundesamtes für Justiz veröffentlicht wurde.
Verbraucher können sich von jetzt an zur ersten Musterfeststellungsklage in Deutschland anmelden.
Unter unserer kostenfreien Telefonnummer 0800 55500999 unterstützen wir betroffene Verbraucher gerne bei der Anmeldung zu unserer Musterfeststellungsklage.
Zum 01.11.2018 ist das „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage“ in Kraft getreten. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. führt daher nun umfassende und weitreichende „Massen-Verbandsklageverfahren“ durch. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.
Die rechtliche Betreuung unserer Musterfeststellungsklagen erfolgt durch:
Benedikt-Jansen, Dorst & Kar Rechtsanwälte und GanselRechtsanwälte.
„Die Herrschenden müssen bewacht werden. Nicht die Beherrschten.“